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Was übernimmt die Krankenkasse bei Angstpatienten beim Zahnarzt?

Zuletzt aktualisiert: 24.10.2025

2 Min. Lesezeit

Ein Mann im Anzug lächelt, während ihm eine Frau in einem Raum mit Wandkunst und Blumen einen Kaffee reicht.

Haben Sie Zahnarztangst und schieben Termine immer weiter hinaus? Fragen Sie sich, welche Leistungen Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt, wenn der Zahnarztbesuch für Sie zur mentalen Belastung wird?

Viele Menschen leiden unter einer ausgeprägten Angst vor dem Zahnarzt, teilweise mit Panikattacken oder körperlichen Symptomen. In diesem Artikel klären wir, welche Möglichkeiten es gibt.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelleistungen werden bezahlt: Auch bei Angstpatienten gehören Kontroll- und Röntgenuntersuchungen zur GKV-Grundversorgung.
  • Sedierungen, oft Selbstzahlerleistungen: Dämmerschlaf und zahnärztliche Behandlungen sind keine GKV-Leistungen.
  • Um Versorgungslücken schließen zu schließen: Informieren Sie sich bei Ihrer individuellen Zahnzusatzversicherung, ob ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung erstattet werden.

Welche Regelversorgungen übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt alle grundlegenden zahnärztlichen Leistungen ab, die der sogenannten „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen“ Versorgung entsprechen. Dazu zählen:

  • Kontrolluntersuchungen (zweimal jährlich)
  • einfache Füllungen (Eigenanteil an hochwertigen Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich)
  • Parodontose–Behandlungen, aber nicht in Sedierung 
  • Schmerzbehandlung bei akuten Beschwerden

Machen Sie den ersten Schritt – wir kümmern uns um den Rest.
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Sedierung (Dämmerschlaf) – mitversichert?

Viele Angstpatienten wünschen sich eine Behandlung unter Sedierung – also in einem Zustand zwischen Schlaf und Wachsein. Doch hier ist Vorsicht geboten: Die GKV übernimmt diese Verfahren in der Regel nicht, da sie nicht zur medizinisch notwendigen Grundversorgung zählen.

Beachten Sie daher, dass die Kosten für eine Anästhesistin, welche die Sedierung vornimmt, nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird und dadurch in der Regel privat abgerechnet werden. 

Fazit

Ob Dämmerschlaf oder Vollnarkose – beide Verfahren ermöglichen eine stressfreie, schmerzfreie Zahnbehandlung. Während die Vollnarkose maximale Tiefe und Kontrolle bietet, ist der Dämmerschlaf die schonendere und oft völlig ausreichende Alternative – mit eigenständiger Atmung und kürzerer Erholungszeit.

FAQ

Bekomme ich beim Dämmerschlaf wirklich nichts mit?





Nein, Sie schlafen während der gesamten Behandlung tief und fest. Sie bekommen nichts mit und wachen entspannt wieder auf.

Vollnarkosen sind heute sehr sicher, wenn sie professionell durchgeführt werden. Sie erfordern jedoch eine künstliche Beatmung und etwas mehr Überwachung. 

Nach dem Dämmerschlaf sind Sie meist schon nach 30 bis 60 Minuten wieder fit. Nach einer Vollnarkose dauert die Erholung in der Regel etwas länger.

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